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Begriffe

Diese Seite ist für die Besucher unserer Webseite gedacht die bisher nichts mit Hundesport – insbesondere mit dem Vielseitigkeitshundesport – zu tun hatten oder mehr darüber erfahren wollen! Wir möchten einen Einblick in die einzelnen Begriffe und Prüfungsstufen geben ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen.

Wer einen Sporthund ausbildet der hat mit seinem Hund als erstes die “Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest” abzulegen. Dies ist die zwingend erforderliche Prüfung für jeden Sporthund um weitere Prüfungen ablegen zu können! Erst mit Bestehen dieser Prüfung steht ihm der Weg offen um weitere Prüfungen abzulegen und sogenannte “Ausbildungskennzeichen” zu erlangen! Wir bilden unsere Hunde im Vielseitigkeits- und Fährtenhundesportbereich aus. Seit 01.01.2019 trat für diesen Bereich eine neue Prüfungsordnung in Kraft die für alle Veranstaltungen in diesem Bereich und für alle Verbände und Organisationen bindend ist.

Eine Bewertung aller Prüfungen findet in den Abstufungen “Vorzüglich”, “Sehr Gut”, “Gut”, “Befriedigend” und “Mangelhaft” nach einem Punktesystem statt!

Prüfungsart

Anforderungen

Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest (BH)

Zuerst wird beim Hund die sogenannte Unbefangenheitsüberprüfung durchgeführt. Der Hund soll sich dabei selbstsicher und gegenüber Menschen neutral verhalten. Anschließend werden auf dem Trainingsplatz nach einem vorgegebenen Laufschema die Leinenführigkeit, Freifolge, das Verhalten in einer Gruppe, Sitz, Platz und die Ablage des Hundes (dabei befindet sich der Hund im “Platz” während der zweite Hund arbeitet und der Hundeführer steht mit dem Rücken zum Hund) geprüft! Anschließend wird der Hund beim “Verkehrsteil” nach seinem Verhalten gegenüber Fußgängern, Joggern, Radfahrern, Autos und auch anderen Hunden und Tieren überprüft! Bei dieser Prüfung gibt es nur die Bewertung “Bestanden” oder “nicht Bestanden”

Gebrauchshundprüfung (APR) Stufe 1 – 3

Eine Gebrauchshundprüfung setzt sich zusammen aus den Teilen “B” (Unterordnung) und “C” (Schutzdienst) der Prüfungsstufen IPO 1 – 3 die später noch beschrieben werden! Ein Ausbildungskennzeichen wird hier nicht vergeben!

Fährtenprüfung (FPR) Stufe 1 – 3

Eine Fährtenprüfung setzt sich zusammen aus dem Teil “A” (Fährte) der Prüfungsstufen IPO 1 – 3! Ein Ausbildungskennzeichen wird hier nicht vergeben!

Unterordnungsprüfung (UPR) Stufe 1 – 3

Eine Unterordnungsprüfung setzt sich zusammen aus dem Teil “B” (Unterordnung) der Prüfungsstufen IPO 1 – 3! Ein Ausbildungskennzeichen wird hier nicht vergeben!

Schutzdienstprüfung (SPR) Stufe 1 – 3

Eine Schutzdienstprüfung setzt sich zusammen aus dem Teil “C” (Schutzdienst) der Prüfungsstufen IPO 1 – 3! Ein Ausbildungskennzeichen wird hier nicht vergeben!

IPO-Vorstufe (IPO-VO)

Eine Prüfung die als Vorstufe zu den IPO-Prüfungen genutzt werden kann aber keine Voraussetzung ist für die Teilnahme an den IPO-Ausbildungskennzeichen Stufe 1 – 3! Ein Ausbildungskennzeichen wird hier nicht vergeben!

IPO-Leistungsstufen 1 – 3

Die IPO-Leistungsstufen wurden vor dem 01.01.2012 auch SchH (Schutzhundprüfung), ÖPO (Österreichische Prüfungsordnung), VPG (Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde) und wie heute IPO (Internationale Prüfungsordnung) bezeichnet. Die Leistungsanforderungen dieser Ausbildungskennzeichen waren identisch! Seit dem 01.01.2012 gibt es nur noch die IPO-Ausbildungskennzeichen! Ein IPO-Ausbildungskennzeichen der Stufe 1 – 3 setzt sich immer aus den Bereichen “A” (Fährte), “B” (Unterordnung) und “C” (Schutzdienst) zusammen.

IPO Stufe 1

Fährte, Unterordnung, Schutzdienst.
Zu erreichende Gesamtpunktzahl “300”

Fährte (Abteilung A) 100 Punkte:
Eine vom Hundeführer selbst gelegte Fährte mit einer Mindestlänge von 300 Schritt, 3 Schenkeln und 2 90° Winkeln! Auf dieser Fährte sind 2 dem Hundeführer gehörende Gegenstände (die einen menschlichen Geruch angenommen haben) ausgelegt die der Hund “Verweisen”, also in Form von vor dem Gegenstand “Hinlegen”, “Sitzen”, “Stehenbleiben” oder den Gegenstand aufnehmen, muß! Die Fährte darf frühestens 20 Minuten nach dem Legen gesucht werden!

Unterordnung (Abeilung B) 100 Punkte:
Gefordert sind 8 Übungen: Freifolge, Sitz aus der Bewegung, Ablegen in Verbindung mit Herankommen, Bringen eines Apportierholzes auf ebener Erde, Bringen eines Apportierholzes über eine 1 Meter hohe Hürde, Bringen eines Apportierholzes über eine 1, 80 Meter hohe Schrägwand, Voraussenden mit Hinlegen, Ablegen unter Ablenkung (Der Hund liegt im “Platz” am Rand des Prüfungsplatzes und ein weiterer Hund arbeitet. Der Hund muss wärenddessen liegen bleiben).

Schutzdienst (Abteilung C) 100 Punkte:
Gefordert sind 5 Übungen: -Revieren nach dem Helfer (Als Helfer wird hier eine Person im Schutzanzug mit Schutzärmel bezeichnet, der den sogenannten “Straftäter” spielt), -Stellen und Verbellen (Der Helfer steht in einem Versteck und der Hund sucht 2 Verstecke ab. Hat er den Helfer gefunden, muss er ihn mittels “Verbellen” dem Hundführer anzeigen und darf ihn nicht mehr aus dem Versteck lassen), -Verhinderung eines Fluchtversuchs (Der Hundeführer holt den Hund zu sich und fordert den Helfer auf aus dem Versteck zu kommen. Der Hund wird in eine Position gelegt bei der er den Helfer bewachen kann. Der Hundeführer geht in das Versteck in dem sich der Helfer befand. Sobald der Helfer versucht zu flüchten muss der Hund auf Anweisung des Hundeführers diesen Fluchtversuch vereiteln), -Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase (Nach dem der Hund den Fluchtversuch durch “Beißen” in den Schutzärmel unterbunden hat und die Fluchthandlung des Straftäters eingestellt ist, muss der Hund vom Schutzärmel ablassen und den Helfer weiter bewachen) -Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Der Hundeführer steht mit seinem Hund an einem Ende des Prüfungsplatzes auf der Mittellinie, daraufhin werden Hundeführer und Hund vom anderen Ende her vom Helfer im Laufschritt unter Verwendung von Vertreibunglauten angegriffen. Auf Anweisung des Leistungsrichters lässt der Hundeführer den Hund los und schickt ihn zum Helfer. Der Hund hat dabei durch Anbeißen am Schutzärmel den Angriff zu vereiteln) -Danach wird der Helfer zum Leistungsrichter abgeführt (Seitentransport)!

IPO Stufe 2

Fährte, Unterordnung, Schutzdienst.
Zu erreichende Gesamtpunktzahl “300”

Fährte (Abteilung A) 100 Punkte:
Eine von einem Fährtenleger gelegte Fährte (Fremdfährte) mit einer Mindestlänge von 400 Schritt, 3 Schenkeln und 2 90° Winkeln! Auf dieser Fährte sind 2 Gegenstände vom Fährtenleger (die einen menschlichen Geruch angenommen haben) ausgelegt die der Hund “Verweisen”, also in Form von vor dem Gegenstand “Hinlegen”, “Sitzen”, “Stehenbleiben” oder den Gegenstand aufnehmen, muß! Die Fährte darf frühestens 30 Minuten nach dem Legen gesucht werden!

Unterordnung (Abeilung B) 100 Punkte:
Gefordert sind 9 Übungen: Zu den Übungen der Leistunsstufe IPO 1 kommt hier die Übung -Stehen aus dem Schritt (Hier muss der Hund auf ein Hörzeichen sofort stehenbleiben. Unterdessen entfernt sich der Hundefürer ohne anzuhalten) Anschließend wird der Hund vom Hundeführer abgeholt!

Schutzdienst (Abteilung C) 100 Punkte:
Gefordert sind 7 Übungen: Zusätzlich zur Prüfungsstufe IPO 1 muss der Hund hier 4 Verstecke absuchen. Eine weitere hinzukommende Übung ist der “Rückentransport”. Der Helfer wird abgeführt und Hundeführer und Hund gehen in angemessenem Abstand hinter dem Helfer. Plötzlich unternimmt der Helfer einen Angriff auf Hundeführer und Hund den der Hund wieder vereiteln muss!

IPO Stufe 3

Fährte, Unterordnung, Schutzdienst.
Zu erreichende Gesamtpunktzahl “300”

Fährte (Abteilung A) 100 Punkte:
Eine von einem Fährtenleger gelegte Fährte (Fremdfährte) mit einer Mindestlänge von 600 Schritt, 5 Schenkeln und 4 90° Winkeln! Auf dieser Fährte sind 3 Gegenstände vom Fährtenleger (die einen menschlichen Geruch angenommen haben) ausgelegt die der Hund “Verweisen”, also in Form von vor dem Gegenstand “Hinlegen”, “Sitzen”, “Stehenbleiben” oder den Gegenstand aufnehmen, muß! Die Fährte darf frühestens 60 Minuten nach dem Legen gesucht werden!

Unterordnung (Abeilung B) 100 Punkte:
Gefordert sind 9 Übungen: Erschwerend gegenüber der Leistunsstufe IPO 2 sind hier das -Ablegen in Verbindung mit Herankommen und die “Stehübung” im Laufschritt auszuführen! Der Hund wird bei der Stehübung abgerufen, d. h. er muß auf ein Hörzeichen zum Hundführer kommen!

Schutzdienst (Abteilung C) 100 Punkte:
Gefordert sind 8 Übungen: Zusätzlich zur Prüfungsstufe IPO 2 muss der Hund hier 6 Verstecke absuchen. Eine weitere Übung die bei dieser Prüfungsstufe hizukommt ist nach dem -Angriff auf den Hund aus der Bewegung und der anschließend resultierenden Bewachungsphase ein weiterer Angriff auf den Hund den dieser wieder unterbinden muss!

TSB-Bewertung in Abteilung “C”

Bei den IPO Leistunsstufen 1 – 3 wird in Abteilung “C” also dem Schutzdienst eine sogenannte TSB-Bewertung durchgeführt!

TSB steht hierbei für: -Triebveranlagung, -Selbstsicherheit und -Belastbarkeit!

Die TSB-Bewertung soll hierbei die Wesensveranlagung im Hinblick auf eine Zuchtverwendung beschreiben und hat keinen Einfluß auf die erarbeiteten Punkte in der Prüfung.

Die TSB-Bewertung erfolgt in den Stufen: -ausgeprägt, -vorhanden, -nicht genügend!

Um überhaupt eine TSB-Bewertung zu erhalten muss der Hund in Abteilung “C” wenigstens eine Verteidigungsübung ableisten!

Fährtenhundeprüfungen Leistungsstufe 1 – 2!

Fährtenhundeprüfung Stufe 1 (FH 1)

Eine von einem Fährtenleger gelegte etwa 1200 Schritt lange Fährte mit 7 Schenkeln, 6 Winkeln und 4 unterschiedlichen Gegenständen! Die Fährte muss vor Suchbeginn etwa 180 Minuten alt sein! Erschwerend kommt hinzu, dass von einer weiteren Person eine sogenannte “Verleitungsfährte” 30 Minuten nach Beendigung des Legens der Fährte über zwei Schenkel gelegt wird! Die Fährte wird auf wechselndem Gelände gelegt! (z. B. Wiese, Acker, Stoppelfeld)

Fährtenhundeprüfung Stufe 2 (FH 2)

Eine von einem Fährtenleger gelegte etwa 1800 Schritt lange Fährte mit 8 Schenkeln (1 Schenkel muss als Halbkreis gelegt sein), 7 Winkeln (mindestens 2 Winkel müssen “Spitzwinkel” sein) und 7 unterschiedlichen Gegenständen! Die Fährte muss vor Suchbeginn etwa 180 Minuten alt sein! Erschwerend kommt hinzu, dass von einer weiteren Person eine sogenannte “Verleitungsfährte” 30 Minuten nach Beendigung des Legens der Fährte über zwei Schenkel gelegt wird!

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